Kircheneintritt
Wenn sich jemand entschließt, wieder in unsere Kirche einzutreten, so ist
er/sie herzlich willkommen. Keine Sorge: man muss sich nicht für seinen
vorherigen Austritt rechtfertigen.
Der Kircheneintritt erfolgt im Pfarramt.
Kirchenaustritt
Wenn sich jemand entschließt, aus unserer Kirche auszutreten,
so bedauern wir das sehr. Er/sie ist uns aber weiterhin in unseren
Veranstaltungen und im Gottesdienst herzlich willkommen. Mit dem
Austritt wird aber auch auf gewisse Rechte verzichtet. Man kann nicht
mehr an Wahlen des Kirchenvorstandes teilnehmen, sich auch nicht
für den Kirchenvorstand wählen lassen.
Man kann für
sein Kind keine Taufe und für sich selbst keine Trauung erbitten.
Von einer kirchlichen Bestattung muss bis auf wenige Ausnahmen abgesehen
werden.
Der Austritt erfolgt auf dem zuständigen Standesamt in Harsefeld. |