-In
der Regel benachrichtigt das Beerdigungsinstitut das Pfarramt über
den Todesfall.
-Es wird dann der Beerdigungstermin und ein Termin
für einen Trauerbesuch festgelegt.
-Im Trauerbesuch wird der
Beerdigungsgottesdienst besprochen.
-Eine Aussegnungsfeier kann auch vereinbart werden.
-Eine kirchliche Bestattung kann nur für Mitglieder unserer
Kirche erbeten werden.
-Ausnahmen sind nur in gut begründeten Fällen
möglich. |